Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Umzugslogistik Schwarz
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche Verträge zur Beförderung von Umzugsgut und dessen Lagerung, sowie Verpackungsarbeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Die Firma Umzugslogistik Schwarz wird nachstehend als Auftragnehmer bezeichnet. Die umziehende Person, Familie, Firma, oder Behörde wird nachstehend als Auftraggeber bezeichnet.
2. Anwendbares Recht
Für alle Beförderungsverträge nach diesen Bedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Informationenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Firma Umzugslogistik Schwarz rechtzeitig vor Beförderung des Umzugs-/Transportgutes über alle erforderlichen Faktoren zu informieren, die die Durchführung/Einhaltung des Vertrages beeinflussen könnten. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit des Umzugs-/bzw. Transportgutes auch Gewicht, Menge, einzuhaltenden Termine, sowie​ auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und eventuell erforderliches Zubehör. ​Auch müssen Angaben zum Wert des Gutes vor Auftragserteilung gemacht werden, sollte das für den Auftraggeber von Bedeutung sein. ​Weiterhin ist der Auftraggeber verpflichtet, der Firma Umzugslogistik Schwarz über große/sperrige Möbelstücke zu informieren, und über die damit evtl. verbundene Transportschwierigkeit am Ausladeort​. Später anfallende Kosten für hinzuzuziehende Hilfsmittel wie Transportlift etc. gehen nicht zulasten der Firma Umzugslogistik Schwarz. Der Auftraggeber teilt Umzugslogistik Schwarz mit, ob und welche Mängel an Möbeln, Gegenständen oder elektronischen Gerätenvorhanden sind. Für versteckte und verschwiegende Mängel wie Kratzer an Mobilar oder anderen Dingen ist Umzugslogistik Schwarz nicht haftbar zu machen.
4. Angebot und Ausführung
Umzugslogistik Schwarz übernimmt als Auftragnehmer alle Arbeiten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten sind. Die Leistungen im Angebot müssen von dem Auftraggeber schriftlich ​bestätigt werden. Alle anderen Arbeiten, oder Arbeiten die während oder nach dem Vertragsabschluss gewünscht werden, werden extra berechnet. Die Gefahr des Mißverständniss anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
5. Transportsicherung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen,Fernseh-, Radio- und Hifigeräten und ​EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport zu sichern. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Umzugslogistik Schwarz als Auftragnehmer nicht verpflichtet.
6. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-,Dübel- und sonstige Installationsarbeiten berechtigt oder verpflichtet. Hierfür muss eine gesonderte Vereinbarung in schriftlicher Form getroffen werden.
7. Handwerkervermittlung
Werden Handwerker für die Renovierung, Reinigung, oder Umbauten eines Objektes im Bezug auf den Umzug benötigt, übernimmt auf Wunsch des Auftraggebers, der Auftragnehmer die Vermittlung des jeweiligen benötigten Handwerkers. Umzugslogistik Schwarz als Auftragnehmer haftet jedoch nicht für das vermittelte Personal und deren Leistungen, ist aber berechtigt mit dem Handwerker direkt abzurechnen und dem Auftraggeber die Rechnung für die Tätigkeiten des Handwerkers die Rechnung zu stellen. Es sei denn es wird vereinbart, dass der Auftraggeber direkt mit dem Handwerker abrechnet.
8. Stornokosten
Kündigt der Auftraggeber einen bereits bestätigten​ Umzugsauftrag vor dessen Durchführung, so wird folgender entgangener Gewinn pauschal vereinbart: Bei einer Kündigung, die nicht mehr als drei Tage vor dem vorgesehenen Umzug erfolgt, werden 50% der Auftragssumme fällig. Bei Kündigung des Auftrages ab 3 Tage vor dem Umzugsdatum, wird der ge